Wir als Brandschutzbeauftragte unterstützen Sie und Ihr Unternehmen Smart und Rechtssicher.
Sascha Stolte, Brandschutzbeauftragter

Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der darauf abzielt, Brände zu verhindern, ihre Auswirkungen zu minimieren und Menschen, Gebäude und Vermögenswerte zu schützen. Brandschutz umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die sowohl vorbeugend als auch abwehrend sein können.
Was bedeutet Brandschutz?
Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Unternehmer schriftlich bestellte Fachperson mit nachgewiesener Fachkunde, die für die Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes in einem Betrieb zuständig ist.
Brandschutzbegehung
Eine Brandschutzbegehung ist eine planmäßige Überprüfung eines Arbeitsplatzes auf bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmängel. Die Verantwortung für die Veranlassung der Brandschutzbegehung liegt in den Händen der Geschäftsführung.
Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung ist ein umfassendes schriftliches Dokument, das Anweisungen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall in einem Gebäude oder Betrieb enthält. Sie ist in drei Teile gegliedert (DIN 14096) und umfasst Informationen für die Allgemeinheit (Teil A), spezifische Regeln für Beschäftigte (Teil B) und detaillierte Anleitungen für den Brandschutzbeauftragten (Teil C).
Brandschutzhelfer
Ein Brandschutzhelfer ist ein im Unternehmen benannter Mitarbeiter, der eine spezielle Schulung erhalten hat, um im Brandfall Entstehungsbrände zu bekämpfen, Personen zu retten und zu evakuieren sowie das sichere Verlassen des Gefahrenbereichs zu gewährleisten.
